Zum medizinisch nachweisbaren Gesundheitszustand und der Arbeitsfähigkeit Die Vorinstanz zitierte zum medizinisch nachweisbaren Gesundheitszustand und der Arbeitsfähigkeit zu Recht auch das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 21. November 2013 und die darin festgehaltene Einschätzung des Gesundheitszustandes der Beschuldigten. Der Ziff. 4.6.4. des Urteils des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern (pag.