So wurden anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ausführliche Befragungen durchgeführt, wobei sich die Vorinstanz im Wesentlichen, aber nicht nur, auf die Befragungen von medizinischem Fachpersonal konzentriert hat. Gerade der Einbezug weiterer Erkenntnisse aus dem gesamten vorliegenden Verfahren und auch die Befragung beispielsweise von Y.________ zeigen auf, dass nicht nur fokussiert auf die medizinischen Berichte und Fachleute Beweis geführt worden ist, sondern sehr breit ermittelt wurde. So hat die Vorinstanz ihr nachvollziehbares Beweisergebnis denn auch auf einer breiten Grundlage abstützen können.