_ im Februar 2016 für eine Behandlung gesehen und aufgrund ihrer damaligen Schilderungen den Bericht verfasst. Ab dem Jahr 2003 habe er sie regelmässig betreut, d.h. in der Abfolge der ärztlich verordneten Therapien. Die von Frau A.________ geschilderten Schmerzen seien schubweise aufgetreten und für ihn nachvollziehbar gewesen. Er habe nicht den Eindruck gehabt, dass sie die Schmerzen aggraviere oder gar nur vortäuschte (pag. 3717 ff.).