25 ab, welche Medikamente sie eingenommen habe. Auf Vorhalt der Aussagen von Dr. med. R.________ hielt Herr L.________ fest, dass das Nervensystem verbunden sei und nicht losgelöst betrachtet werden könne. Er erlaube sich daher als Paramediziner der Auffassung von Dr. med. R.________ hinsichtlich der Schmerzausstrahlung entschieden zu widersprechen. Er habe Frau A.________ im Februar 2016 für eine Behandlung gesehen und aufgrund ihrer damaligen Schilderungen den Bericht verfasst.