Die Schulterbeschwerden seien nach der Operation auch verschwunden. Es bestehe keine Korrelation der Beschwerden in den Beinen und den beschädigten Brustimplantaten. Die Schulterbeschwerden könnten mit dem Brustimplantat zusammenhängen, nicht aber mit den Rückenproblemen im geltend gemachten Ausmass. Umso mehr als es sich um normal grosse Implantate von 345 Gramm pro Implantat gehandelt habe. Grössere bzw. schwerere Implantate von 1 kg könnten einen Einfluss auf den Rücken haben. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung müsse bei einer Brustverkleinerung ein Gewicht von mind. 500 Gramm entfernt werden, damit ein physiologischer Effekt angenommen werden könne.