Die Schmerzen am Rücken seien ein Thema gewesen, hätten aber nichts damit zu tun gehabt, was er habe behandeln müssen. Er habe auch nie Diagnosen von Kollegen oder bildgebendes Material zu den Rückenbeschwerden gesehen, weil dies keinen Zusammenhang mit dem Problem, das er behandelt habe, gehabt habe. Die Operation habe er am 08.05.2014 gemeinsam mit dem Gynäkologen durchgeführt und habe dabei an der Brust einen Implantatwechsel und andererseits die Korrektur des Narbenbruchs durchgeführt. Frau A.________ habe anschliessend keine Beschwerden, mit Ausnahme einer kleinen Infektion, gehabt. Die Schulterbeschwerden seien nach der Operation auch verschwunden.