g) Y.________ Y.________ bestätigte anlässlich der Hauptverhandlung vor erster Instanz, dass er zusammen mit der Beschuldigten in den Jahren 2010 bis 2012 die Liegenschaft H.________ in Biel saniert habe (pag. 3701). Zu seinen Aussagen in der Hauptverhandlung hielt die Vorinstanz zusammengefasst Folgendes fest (pag. 3803): Zu den Renovationsarbeiten an der Liegenschaft H.________ führte Y.________ als Zeuge an der Hauptverhandlung aus, dass der Umbau etwa 1.5 Jahre gedauert habe und Frau A.________ ein bis zwei Mal pro Woche in der Liegenschaft gewesen sei. Sie sei während zwei bis drei Monaten nicht vor Ort gewesen, weil sie vermutlich krank gewesen sei.