Die Pflege eines alten Mannes in den Jahren 2003-2005 sei mit den von der Beschuldigten geltend gemachten Beschwerden vereinbar. Hingegen verneinte er, dass sich die geltend gemachten Beschwerden durch die Brustoperation und Bauchstraffung im Jahr 2014 hätten verbessern können (pag. 3708 ff.).