___ habe am 03.04.2006 eine Computertomographie des Kiefergelenks gebracht. Weiter seien schriftliche Berichte zu den Magnettomographien der Hals- und Lendenwirbelsäule vorgelegen. Dies habe für ihn ein zusammenhängendes Bild über die bestehenden Probleme gegeben. Mit Rücksicht auf die von Frau A.________ geltend gemachten Beschwerden könne es aus medizinischer Sicht theoretisch möglich sein, dass sie an einem Tag Beschwerden habe und an einem anderen Tag nicht. Die Pflege eines alten Mannes in den Jahren 2003-2005 sei mit den von der Beschuldigten geltend gemachten Beschwerden vereinbar.