Auf Vorhalt, dass er darin die Wendung „reine Simulation“ benutzt habe und weiter ausgeführt habe, dass diesbezüglich keine Hinweise bestünden, räumte er ein, dass dies vermutlich „keine Simulation“ heissen sollte. Generalisiert hätten Weichteilschmerzen bestanden, die nicht nur durch somatische Befunde hätten erklärt werden können. Er habe auch geschrieben, dass die Diagnose das Vorliegen einer alltagsrelevanten Psychopathologie impliziere, er eine solche aber nicht diagnostizieren könne, weil er nicht Psychiater sei. Sie hätten damals Röntgenbilder der Hals- und der Lendenwirbelsäule erstellt und Frau A.________ habe am 03.04.2006 eine Computertomographie des Kiefergelenks gebracht.