Möglich sei auch, dass es der Patienten zeitweise schlechter gehe. Ein tageweiser Wechsel der Schmerzen sei aber nicht möglich. Nach kurzer Durchsicht des Berichts von Dr. med. K.________ vom 17.06.2011 hielt Dr. med. M.________ fest, dass auch Dr. med. K.________ keine schwerwiegende organische Veränderung festgestellt und keine chirurgische Behandlungsoption als indiziert erachtet habe. Aus dem Bericht ergebe sich nicht, worauf sich Dr. med. K.________ gestützt habe. Im ABI-Gutachten habe er auf Seite 14 auf die eingeschränkte HWS-Beweglichkeit hingewiesen. Bei einer weiteren Untersuchung (Frenzelbrille), sei die Halswirbelsäule aber frei beweglich gewesen.