Die unterschiedliche Einschätzung ergebe sich daraus, dass die Untersuchungen nicht im gleichen Zeitpunkt erfolgt seien. Die Indikation für eine Dekompressionsoperation setzte aus neurologischer Sicht eine wesentliche radikuläre oder meduläre Läsion voraus. Bildgebende Untersuchungen würden häufig Vorwölbungen zeigen, die anschliessend operiert würden, ohne dass der Patient im Anschluss beschwerdefrei sei. Erst hinterher werde festgestellt, dass die Beschwerden nicht mit dem Bild zusammengepasst hätten und deshalb mit der Operation keine Verbesserung habe herbeigeführt werden können. Häufig resultiere vielmehr eine Verschlechterung, so dass sich weitere Operationen anschliessen.