Dass Frau A.________ bis heute noch keine Rückenoperation gehabt habe, decke sich mit seinen damaligen Befunden. Selbst eine Operation hätte an seinen damaligen Befunden nichts geändert. Zur Möglichkeit einer Verbesserung der Beschwerden aufgrund der Brustoperation und Bauchstraffung im Jahr 2014 führte er aus, dass ein Schmerz subjektiv in den Hintergrund rücken könne, wenn ein anderer akuter Schmerz dazukomme. Die Wirbelsäulensyndrome hätten bei Frau A.________ ohne wesentliche neurologische Ausfälle bestanden und auf