21 Dr. med. W.________ nicht erklären. Sie hätten im Gutachten keine Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit festgestellt. Für eine Beurteilung der Möglichkeit, die Bauleitung bei einer Gebäudesanierung zu führen, müsste eine erneute Untersuchung durchgeführt werden. Die Pflege des älteren Herrn wäre mit den geltend gemachten Beschwerden aber vereinbar gewesen. Die Tatsache, dass sich Frau A.________ seither keiner Rückenoperation unterzogen habe, spreche für die Richtigkeit seiner damaligen Einschätzung. Im Rahmen der Begutachtung seien alle Untersuchungen klinischer Art gewesen.