_ zumutbar seien. Sofern die Pflege eines älteren Mannes das Heben mitumfasst hätte, wäre dies gemäss der damaligen Einschätzung für die Beschuldigte nicht möglich gewesen, leichtere Arbeiten hingegen schon. Auf Vorhalt der durchgeführten Brustoperation und Bauchstraffung hielt er fest, dass sie eine Schmerzverarbeitungsstörung diagnostiziert hätten, bei denen eine Indikation für eine OP eher zurückhaltend gestellt werde. Er schloss aus, dass mit der Brust- und Bauchoperation eine Linderung der Beschwerden hätte erreicht werden können. Über die Schmerzverarbeitungsstörung könne der Psychiater Auskunft geben.