Die Pflege von D.________ sel. habe sie so organisieren können, indem sie die Spitex beigezogen habe. Wenn sie nicht habe rausgehen können, habe sie ihm das Invalidentaxi bestellt oder der Sohn von D.________ sel. sei eingesprungen. Sie sei einfach zu ihm gegangen, wenn es möglich gewesen sei. Sie bleibe dabei, die Arbeitsunfähigkeit nicht vorgetäuscht zu haben (pag. 3970). c) Aussagen Dr. med. X.________ Die Befragung von Dr. X.________ erfolgte im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 3696 f.). Dr. X.________ hat als einer der drei Gutachter am ABI-