Auf Vorhalt ihrer Aussagen an der Einvernahme vom 26.11.2014, wonach sie die vollständige Pflege übernommen habe, führte sie aus, dass sie Sekret abgesaugt, Spritzen in den Oberschenkel gesetzt und geschaut habe, dass er sich angezogen, die Zähne geputzt und sich bewegt habe. Herr D.________ habe geschwankt und sei schwer gewesen. Er habe Hilfsmittel gehabt, um die