Zur Haushaltsabklärung vom 29. Januar 2009, bei welcher sie ausführte, sie habe beim Gehen Mühe, könne die Haushaltung nicht mehr machen, das Kindermädchen übernehme die Pflege und Betreuung ihres jüngsten Kindes, das Treppensteigen bereite ihr Mühe, meinte sie wiederum, sie könne nicht während 24 Stunden nichts machen, es seien Schübe gewesen, wenn die gekommen seien, habe sie nichts machen können. Sinngemäss gleich antwortete die Beschuldigte zu den Ergebnissen der Beweissicherung vor Ort: Wenn man ein Kind hochhebe, heisse das ja nicht, dass man keine Schmerzen habe (pag.