Die Frage, wie es ihr 2006 möglich war, mit einer Arbeitsunfähigkeit von 100 % ein Restaurant zu eröffnen, beantwortete die Beschuldigte eigentlich nicht (pag. 295). Sie gab lediglich an, sie habe ihrer Arbeit gar nicht nachgehen können, das sei nicht möglich gewesen. Sie gab an, ihr Bruder sei angestellt gewesen und hätte das Restaurant führen sollen. Ca. 2 ½ Monate nach der Eröffnung hätten sie einen Brand im Restaurant gehabt und dann sei dieses vermietet worden. Zum Vorhalt des ABI-Gutachten vom 5. August 2008 und der Frage, ob sie die Symptome vorgetäuscht habe (Bein nachziehen, schleppendes Gehen, bei Ablenkung nicht mehr nachgewiesen) antwortete sie: «Nein, nein, nein.»