Sie führte weiter aus, es habe viele Sachen gegeben, die sie manchmal machen und manchmal auch nicht habe machen können, das sei nicht immer gleich gewesen. Zum weiteren Vorhalt der rückwirkenden Aufhebung der Rente per 1. Mai 2008 (welche vor Bundesgericht bestätigt worden war) und auf Vorhalt der Feststellung, dass ihr Gesundheitszustand ab 1. Mai 2008 besser war, so dass kein Leistungsanspruch mehr bestand, meinte die Beschuldigte, dass der Arzt die Operation (OP) habe machen sollen, sie ins Spital eingetreten sei und die OP mit ihm vorbesprochen habe.