18 Der Beschuldigten war anlässlich der Einvernahme vom 20. Oktober 2015 vorgehalten worden, sie habe Ende September 2004 das Formular der IV betreffend Revision der IV-Rente/Hilflosenentschädigung ausgefüllt und sich als arbeitsunfähig eingeschätzt und angegeben, ihr Gesundheitszustand habe sich verschlimmert. Sie gab daraufhin an, sie könne sich nicht mehr an alles erinnern, aber sicher sei es so gewesen, wenn sie es so ausgefüllt habe (pag.