Die für sie möglichen Tätigkeiten seien stark von ihrer Tagesform abhängig gewesen. Auf Vorhalt der Haushaltsabklärung im Jahr 2009 und der Ergebnisse aus der BvO erklärte sie, dass sie die Schübe immer noch gehabt habe. Nach der Haushaltsabklärung habe sie eine Haushaltshilfe erhalten. Ihr Kind habe sie beim Hausbesuch getragen, weil sie es nicht einfach habe liegen lassen können. Auf Vorhalt der Untersuchungen der Dres. med. E.________ und F.________ bestritt sie, etwas vorgespielt gespielt zu haben und fügte an, dass Dr. med. F.________ sie gar nicht untersucht, sondern nur mit ihr gesprochen habe.