Die Beschuldigte meinte weiter, wenn man sie so von aussen sehe, erkenne man ihre Krankheit nicht. Hätte sie vor zwei, drei Jahren erfahren, an was für einer Krankheit sie leide, hätte sich die Sache ganz anders entwickelt (pag. 291). An der Einvernahme vom 20.10.2015 machte sie geltend, sich nicht mehr an alles erinnern zu können, was im Jahr 2004 gewesen sei. Es habe eine Haushaltsabklärung gegeben und sie habe gewusst, dass sie Änderungen in ihren Verhältnissen der IV angeben musste. Sie habe mehrere Auffahrkollisionen gehabt und sei von ihrem Partner geschlagen worden. Ihr Gesundheitszustand sei nie stabil gewesen.