Seit einigen Jahren könne jedoch keine psychiatrisch validierte Diagnose mehr gefunden werden (pag. 128). Zur unterschiedlichen Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch den behandelnden Hausarzt meinten die Sachverständigen, diese dürfte darauf beruhen, dass der Hausarzt sich bei seiner Einschätzung v.a. nach den subjektiven Angaben der Beschuldigten und