Aus neurologischer Sicht seien aufgrund des HWS- und LWS-Syndroms körperlich schwer belastende Tätigkeiten und Tätigkeiten, die über Kopf oder in Zwangshaltung ausgeübt werden müssen, nicht zumutbar. Für alle übrigen Tätigkeiten bestehe aus neurologischer Sicht eine 100%-ige Arbeitsfähigkeit (pag. 126 ff.). Aus psychiatrischer Sicht könnten keine Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt werden. Es könne die Diagnose eine Schmerzverarbeitungsstörung gestellt werden, es bestehe eine psychische Überlagerung der somatisch nicht hinreichend objektivierbaren Schmerzen des Bewegungsapparates und eine Symptomausweitung.