Ebenfalls festgehalten werden kann, dass sich bei der neurologischen Untersuchung kein objektiv als pathologisch zu wertender Befund finden liess. Bei der Untersuchung fanden sich eine Reihe von demonstrierten Symptomen, die sich bei Ablenkung nicht mehr nachweisen liessen (pag. 127). Für ein hirnorganisches Psychosyndrom oder relevante Störungen der kognitiven Fähigkeiten ergaben sich keine Anhaltspunkte; vielmehr bestehe der Verdacht auf eine Symptomausweitung. Aus neurologischer Sicht seien aufgrund des HWS- und LWS-Syndroms körperlich schwer belastende Tätigkeiten und Tätigkeiten, die über Kopf oder in Zwangshaltung ausgeübt werden müssen, nicht zumutbar.