16 Sonst könnten aus psychiatrischer Sicht weder medizinische noch berufliche Massnahmen empfohlen werden (pag. 121 ff.). Bei der neurologischen Betrachtung durch Dr. M.________ seien infolge des HWSund LWS-Syndroms Tätigkeiten, welche über Kopf oder in Zwangshaltungen ausgeübt werden, nicht oder nur eingeschränkt zumutbar. Für alle übrigen Tätigkeiten bestehe aus neurologischer Sicht eine 100%-ige Arbeitsfähigkeit (pag. 123 ff.). Zusammenfassend werden im ABI Gutachten folgende Diagnosen gestellt (pag.