Sie wohne in einem 5-Zimmer-Einfamilienhaus mit drei Stockwerken. Das Treppensteigen sei für sie sehr beschwerlich, da sie Mühe mit der Koordination habe und das Bein oft nicht heben könne, wobei es vor allem mit dem rechten Bein schlimm sei. Bei Haushaltsarbeiten sei sie auf Hilfe angewiesen. Beim Kochen von Mahlzeiten müsse sie sich die Zeit einteilen, Pausen einlegen, sich auch hinlegen. Sie sei seit den drei Auffahrkollisionen gesundheitlich beeinträchtigt (pag. 117 ff.). Dem Gutachten kann weiter entnommen werden, dass die Beschuldigte mit normalem Gang das Untersuchungszimmer betreten habe. Die Schilderung ihrer körperlichen Beschwerden sei diffus gewesen.