Per Vorbescheid vom 7. November 2006 sei der Explorandin durch die IV-Stelle mitgeteilt worden, dass kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung bestehen würde. Zur weiteren Abklärung sei durch die IV-Stelle dem ABI das vorliegende polydisziplinäre Gutachten in Auftrag gegeben worden (pag. 112 ff.). Die Beschuldigte habe anlässlich der Exploration Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Schlafprobleme und Schmerzen am ganzen Körper als Hauptproblem genannt. Zu aktuellen Beschwerden habe die Beschuldigte angegeben, sie leide unter Schmerzen im Nacken mit Ausstrahlung in den Kopf und in den Rücken. Sie wohne in einem 5-Zimmer-Einfamilienhaus mit drei Stockwerken.