Erst im Abklärungsbericht Haushalt der IV-Stelle vom 10. Mai 2005 sei ausgehend von einer 50%-igen Erwerbstätigkeit und einer 50%- igen Haushaltstätigkeit keine Einschränkung festgestellt worden (pag. 113). Durch die IV-Stelle sei beim Rheumatologen Dr. O.________ ein Gutachten in Auftrag gegeben worden. Dieser habe im Gutachten vom 27. August 2006 die Diagnose chronifiziertes zervikospondylogenes und lumbospondylogenes Syndrom funktionell-me- chanischer Genese, Ansätze zu einem generalisierten Weichteilschmerzsyndrom