Insgesamt könne durch die vorliegenden Beweismittel nicht nachgewiesen werden, dass die Symptome von der Beschuldigten vorgetäuscht seien. Die Vielzahl an Ärzten sei sich nicht einig über die Arbeitsfähigkeit, wofür ihr nicht die Verantwortung gegeben werden könne. Der Beweis, dass ihr Gesundheitszustand ab 1. Mai 2008 wesentlich verbessert gewesen sei, könne nicht erbracht werden. Schliesslich handle es sich um ein nachhaltiges gesundheitliches Problem, die Behandlung der Schmerzen laufe noch immer. (…).