Es hätten zwei Phasen der BvO stattgefunden, in der ersten hätten keine wesentlichen Tätigkeiten beobachtet werden können, weshalb 2011 erneut observiert worden sei. Es sei in keiner Weise nachvollziehbar, dass seit 2008 Kenntnis des Inhalts des ABI-Gutachtens bestünde und erst zwei Jahre später und bis ins Jahr 2011 Observationen durchgeführt worden seien. An gewissen Observations-Tagen, sei die Beschuldigte aufgrund ihrer Schmerzen nicht aus der Wohnung gekommen. Nur an wenigen Tagen habe sie das Domizil für mehrere Stunden verlassen, um Erledigungen zu machen. Die angeblichen Arbeitssequenzen im Restaurant G.________ hätten nur von 11:28 bis 11:34 Uhr gedauert (pag.