12 Angriff auf sie verübt (vgl. pag. 56). Es handle sich bei den Einschätzungen der IV-Stelle, der Ärzte und der BvO um Fehleinschätzungen. Der Grund für diese sei, dass der Zustand der Beschuldigten nicht permanent schlecht gewesen sei, sondern sich ihre Schmerzen blockadenhaft geäussert hätten. Die Blockaden von jeweils mehreren Tagen hätten ein normales Leben verunmöglicht, sie habe dann das Bett nicht verlassen können, habe alltägliche Verrichtungen nicht vornehmen können, habe sich nicht konzentrieren, nicht reden und nicht laufen können. An den Tagen ohne Blockaden habe sie Vieles