Nicht Beweisthema ist hingegen, ob die IV-Rente anfangs zu Recht zugesprochen wurde. 8.4 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung führte Rechtsanwalt B.________ in Verteidigung der Beschuldigten zum vorliegenden Anklagepunkt gemäss Hauptverhandlungsprotokoll (pag. 3974 f.) sinngemäss aus, was folgt: Zwischen 1993 und 2009 habe die Beschuldigte 5 Halswirbelsäulen-Traumata gehabt, welche sich auf ihren Gesundheitszustand ausgewirkt hätten. Im Jahr 2003 habe ihr Ex-Mann einen massiven tätlichen