Die Aufnahmen, welche während einer beschränkten Dauer zwischen dem 2. Juli 2009 und dem 12. November 2010 und vom 11. bis 15. Juli 2011 erstellt wurden (pag. 150 ff., 197 ff.), weisen keinen engen Bezug zur Privatsphäre auf und zeigen keine besonders persönlichen Szenen, sondern im Wesentlichen Alltagshandlungen, welche typischerweise in der Öffentlichkeit vollzogen werden. Es fand weiter keinerlei Beeinflussung der Beschuldigten statt. Das dargelegte öffentliche Interesse geht daher dem privaten Interesse der Beschuldigten, nicht bei Alltagshandlungen von öffentlichem Grund aus observiert zu werden,