vom 28.09.2011, Symptome vortäuschte und über Beschwerden klagte, die sich nicht feststellen liessen. Durch das täuschende Verhalten der Beschuldigten irrte die IV Stelle Kanton Bern über die Arbeitsfähigkeit der Beschuldigten und zahlte ihr Leistungen im Umfang von CHF 225‘323.00 aus, die ihr nicht zustanden. In diesem Umfang schädigte die Beschuldigte die IV Stelle Kanton Bern an deren Vermögen, was die Beschuldigte in der Absicht tat, sich unrechtmässig zu bereichern.