der IV Stelle Kanton Bern zu melden. Die Beschuldigte bestärkte den Anschein ihrer Arbeitsunfähigkeit dadurch, dass sie mehrmals, konkret anlässlich ihrer Untersuchung im Ärztlichen Begutachtungsinstitut Basel (ABI) vom 13.05.2008 und 01.07.2008, der Haushaltsabklärung vom 29.01.2009 und der psychiatrischen Untersuchung bei Dr. E.________ und Dr. F.________ vom 28.09.2011, Symptome vortäuschte und über Beschwerden klagte, die sich nicht feststellen liessen.