begangen vom 30.09.2004 bis 31.12.2011 in Biel dadurch dass die Beschuldigte, die seit dem 01.01.1998 bis auf Weiteres eine ganze Rente der IV Stelle Kanton Bern erhielt, am 30.09.2004 das Formular Rentenrevision/Antrag auf Hilflosenentschädigung ausfüllte und angab, dass sich ihr Zustand verschlechtert habe und sie auf Hilfe angewiesen sei. In der Folge unterliess es die Beschuldigte aber, im Wissen darum, dass jede Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der IV Stelle Kanton Bern zu melden war, die spätestens ab 01.05.2008 eingetretene Verbesserung ihres Gesundheitszustandes und damit ihrer Arbeitsfähigkeit