7. Bindungswirkung zusammenhängender privatrechtlicher bzw. öffentlichrechtlicher Gerichtsentscheide Die Kammer hält vorweg fest, dass die Vorinstanz insbesondere betreffend die Anschuldigung des Betrugs, evtl. Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung, zum Nachteil der IV-Stelle Kanton Bern eingehend Beweis geführt hat. Es wurden dazu zahlreiche Experten einvernommen und diverse Berichte gesichtet und gewürdigt. Zum betroffenen Sachverhalt liegen weitere Urteile des Verwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (pag.