3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden im Vorfeld der Berufungsverhandlung ein aktueller Informationsbericht/Leumundsbericht (pag. 3938 ff., inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse), ein aktueller Betreibungsregisterauszug (pag. 3943 ff.), sowie ein Strafregisterauszug (pag. 3955) über die Beschuldigte eingeholt. Auf die Berufungsverhandlung hin wurde C.________ durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern (pag. 3934) als Zeuge vorgeladen. Er ist jedoch anlässlich der Verhandlung nicht erschienen (pag. 3968). Hingegen wurde die Beschuldigte zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 3966 f. und 3969 ff.).