2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland am 1. Dezember 2017 fristgerecht die Berufung an (pag. 3773). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 29. Juni 2018 (pag. 3776) und wurde der Generalstaatsanwaltschaft am 16. Juli 2018 zugestellt (pag. 3862 f.). In ihrer form- und fristgerechten Berufungserklärung vom 18. Juli 2018 beschränkte die Generalstaatsanwaltschaft die Berufung auf den erfolgten Freispruch vom Vorwurf der Hehlerei, die Strafzumessung sowie die vollumfängliche Gewährung des bedingten Strafvollzuges (pag.