Weiter verurteilte sie die Beschuldigte zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten. Schliesslich wurden das Honorar der amtlichen Verteidigung bestimmt, die Rückgabe diverser beschlagnahmter Gegenstände verfügt und betreffend DNA und biometrischer erkennungsdienstlicher Daten die erforderlichen Verfügungen getroffen (pag. 3750 ff.).