Es verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten; zu einer Geldstrafe von 144 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 4‘320.00; zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘080.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 36 Tage); sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung vier Tage). Den Vollzug der Freiheitsstrafe sowie der Geldstrafe schob die Vorinstanz unter Ansetzung einer Probezeit von jeweils drei Jahren auf. Weiter verurteilte sie die Beschuldigte zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten.