vom Vorwurf des Diebstahls, angeblich zusammen mit C.________, E.________, F.________ und D.________ begangen am 29. Juni 2016 sowie davor in Bern und eventuell an anderen Orten, zum Nachteil der G.________AG, unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 15'723.00 und der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'400.00 an den Kanton Bern sowie