Mit Kostennote und –aufstellung vom 15. Juli 2019 macht Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von 30.23 Stunden sowie Auslagen von CHF 113.20 zuzüglich Mehrwertsteuer geltend (pag. 1147 ff.). Der geltend gemachte Stundenaufwand erscheint den Verhältnissen und den strafprozessualen Besonderheiten des vorliegenden Falles angemessen.