Spätestens nach seiner Haftentlassung und Rückkehr nach Italien hätte er auch unbeschränkt die Möglichkeit gehabt, entsprechende Belege einzureichen. Dies unterliess er jedoch, obwohl die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 11. Dezember 2018 ausdrücklich auf die fehlenden Nachweise hingewiesen hatte (vgl. pag. 1034).