Daraus sowie aus den Akten ist nicht ansatzweise nachvollziehbar, wie er damit vor und dann vor allem während der Haft (bzw. dem Hausarrest) mehr oder weniger geregelte und legale Einkünfte hätte erzielen sollen. Vielmehr ist mit der Generalstaatsanwaltschaft davon auszugehen, dass er während der ausgestandenen Haft kein relevantes (legales) Einkommen erzielt hätte und dies auch in der Zeit davor nicht tat. Dies zumal bei ihm während der Haftdauer gewisse Kosten (z.B. für das Essen) gar nicht entstanden sind und er durch die Mitarbeit in der Küche ein minimales Arbeitseinkommen erzielen konnte (vgl. pag.