__ (Fussballverein, England) zu R.________ (Fussballverein, Portugal) soll der Beschuldigte eine Provision von EUR 10'000.00 erhalten haben (vgl. pag. 174, Z. 320 ff.). Wann genau diese Vermittlung erfolgt sein soll, ist nicht klar. Irgendwelche aussagekräftigen schriftlichen Unterlagen darüber liegen offenbar ebenfalls nicht vor. Die von der Verteidigung im vorinstanzlichen Verfahren eingereichte Fotografie, die angeblich den Beschuldigten mit dem Spieler im Trikot der Q.________ zeigt (vgl. pag. 823 und 827), lässt ebenfalls keine Rückschlüsse auf den konkreten Ablauf dieses Geschäfts zu.