34 bensfremd. Der angeblich in Katar in Aussicht gestellte Lohn ist geradezu abstrus, zumal N.________ offenbar kaum Erfahrungen als Trainer im Profibereich vorzuweisen hatte (vgl. pag. 831). Bezeichnenderweise nahm der Beschuldigten einen angeblichen Termin um die mutmassliche Tatzeit bei diesem angeblich so wichtigen Klienten gar nicht wahr (vgl. pag. 54, Z. 120; pag. 173, Z. 259 ff.). Zum anderen nannte der Beschuldigte mit P.________ nur einen einzigen angeblich erfolgreich von ihm vermittelten Spieler. Im Zusammenhang mit dessen Transfer von den Q.________ (Fussballverein, England) zu R.__