148 f. und 150). Selbst wenn – worauf der Beschuldigte bei Hinweisen auf Ungereimtheiten in seinen Darstellungen nicht müde wurde, hinzuweisen (vgl. z.B. pag. 174, Z. 323 f., 326 f. und 328 f.; pag. 197, Z. 202, 203 f., 244; pag. 213, Z. 305 ff., 322 f.) – nicht immer alles offiziell deklariert worden wäre bzw. die Zahlungen teilweise auch unter der Hand erfolgt wären, erscheint eine derart lukrative wie spektakuläre Vermittlung eines Trainers einer Amateurmannschaft völlig le-